Anna Stahl
Anna Stahl wurde am 8. Juli 1892 in der Gemeinde Herrnfehlburg, die heute ein Teil von Rattiszell im Bayerischen Wald ist, geboren. Wir wissen nichts über ihre Kindheit in dem kleinen Dorf, in dem damals etwa 100 Menschen wohnten. Nur die über sie angefertigte Krankenakte aus der Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll enthüllt spärliche und nicht immer korrekte Informationen.
Vermutlich als Erwachsene, denn die Eltern blieben im Geburtsort wohnen und starben dort noch vor 1939, zog sie aus ihrem Geburtsort weg – eine Station war Vohburg in der Nähe von Ingolstadt. Dort arbeitete sie als landwirtschaftliche Magd. 1935 schließlich taucht Anna Stahl erstmals in den Unterlagen der Stadt Regensburg auf. Aus der Meldekarte wird ersichtlich, dass sie am 5. September des Jahres aus dem kleinen Pfarrdorf Kareth (heute ein Teil von Lappersdorf) nach Regensburg zog. Wahrscheinlich verdingte sie sich als Dienstmagd. So jedenfalls ist ihr Beruf in der Krankenakte angegeben, die Meldekarte bezeichnet sie als vormals „ledige landwirtschaftliche Magd“ und auch als „Spülerin“. Interessant ist, dass ihr Geburtsort zweimal mit Vohburg angegeben (und einmal wieder durchgestrichen) wird. Wie kommt es zu dieser Fehlinformation? Gibt Anna Stahl sie selbst? Ist sie ein Versehen? Bestehen Zweifel an ihrer Herkunft?
Sicher ist, dass Anna Stahl an keinem ihrer Lebens- und wohl auch Arbeitsorte lange blieb. Fast alle paar Wochen zog sie um – mehr als 20 Mal in den Jahren 1935 bis 1938. Warum, das wissen wir nicht. Teilweise ist ihr Aufenthalt auch unbekannt, einmal wird eine Abmeldung zurückgezogen, zu drei Zeitpunkten kam sie in Heimen für (junge) Frauen unter (einmal im Marienheim in der Ostengasse, zweimal im Theresienheim in der Landshuter Straße). Nur manchmal wird eine Adresse mit einem roten Haken in der Meldekarte bestätigt. Teilweise gibt es zusätzliche Vermerke, dass sie rückwirkend angemeldet wird oder sich anmeldet. – Deutet sich hier eine Erkrankung an, die später auch für ihre Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt verantwortlich ist? Ist sie auf der Suche nach einem Ort, an dem sie sich geschützt und zu Hause fühlt? Wird sie „herumgereicht“? All das bleibt im Dunkeln. – Bei allen Zweifeln lässt sich sicher sagen, dass Anna Stahl ein unstetes Leben führte.
Aus der Krankenakte erschließt sich, wie es dazu kam, dass sie von ihrem letzten vermutlich frei gewählten Aufenthaltsort in der Dandlstraße 2 in Stadtamhof erst als unbekannt verzogen galt, dann ins Landgerichtsgefängnis Regensburg (Augustenstraße 4, heute Justizvollzugsanstalt) gebracht und schließlich nach Karthaus 1 – mit dem Zusatzvermerk „krank“ – geschafft wurde. Anna Stahl wurde (angeblich?) aufgrund eines Diebstahls festgenommen und inhaftiert. In den Aufzeichnungen zu ihrem Gesundheitszustand in der Krankenakte wurde dieser Diebstahl am 2. Januar 1939 thematisiert. Laut Aktennotiz gab Anna Stahl an, sie habe ihren Dienstherrschaften „Geld weggenommen“, habe aber „nie die Absicht gehabt, dasselbe zu behalten“. Der stramm nationalsozialistisch eingestellte Oberbürgermeister von Regensburg, Otto Schottenheim, jedenfalls nahm dies „wegen ihres psychischen Verhaltens“ zum Anlass, auf der Basis von Artikel 80 des Polizeistrafgesetzbuches am 27. Dezember 1938 den Antrag auf Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt zu stellen. Der Artikel besagte damals, dass Personen, die als „gemeingefährliche“ „ Geisteskranke“ eingestuft wurden, zwangsweise eingewiesen werden konnten. Was „gemeingefährlich“ bedeutete, entschieden die Nationalsozialisten. In der Heilanstalt vermerkte man in der Akte, der Einweisungsbeschluss werde nachgereicht, in den Ratsherrenprotollen fand sich in der Folge aber kein entsprechender Tagesordnungspunkt. Gleichwohl wurde Anna Stahl auf (vorgeblichen?) Beschluss des Oberbürgermeisters vom 2. Januar 1939 dauerhaft in die Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll eingeliefert.
Es ist zu vermuten, dass die häufigen Umzüge und die Unsicherheit über Anna Stahls Verbleib – aufgrund oder neben einer möglichen Erkrankung – dazu geführt haben, dass Anna Stahl dem NS-Regime auffiel. In einem politischen System, das bestimmte Leben als lebensunwert erklärte, hatten Menschen wie sie keinen Platz. Welche Probleme Anna Stahl auch hatte, sie sorgten dafür, dass sie nicht als wertvolles und womöglich besonders schützenswertes Mitglied der Gesellschaft wahrgenommen wurde.
Anna Stahls Krankenakte ist vor diesem Hintergrund zu lesen. Wenn darin ihre persönlichen Voraussetzungen als ungünstig geschildert werden – zum Beispiel wurde sie als „dumm“, „begriffsstutzig“ und „abgeschwächt“ bezeichnet – und in der etwa zwei Jahre dauernden Krankengeschichte mit scheinbar „belastbaren“ Diagnosen – zum Beispiel „hört Stimmen“, „heftige Erregungszustände“ und „fluchtgefährlich“ – verbunden wurden, bereitete dies alles darauf vor, dass das folgende Handeln der Verantwortlichen rechtmäßig erscheinen sollte. Dieses Handeln führt zu dem Beschluss, Anna Stahls Krankenakte zur gutachterlichen Prüfung nach Berlin zu übermitteln und sie aufgrund der dortigen Entscheidung „auf Anordnung dem Krankentransport Berlin G.m.b.H.“ zu übergeben. Solche Krankenakten dienten also zwar auch der Dokumentation, sollten aber die Entscheidung für einen angeblichen „Gnadentod“ im Rahmen der Euthanasie auch stützen und rechtfertigen. Ihre Angaben sind daher immer unter Vorbehalt zu sehen. Sie bieten aber auch die Möglichkeit, sich den letzten Monaten im Leben von Anna Stahl zu nähern.
Tatsächlich wurde in der Akte ein Mord auf der Basis eines menschenverachtenden Weltbilds vertuscht. Die Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll mochte vor 1933 eine moderne psychiatrische Anstalt gewesen sein, doch 1940 hatte sich das gewandelt. Der nationalsozialistisch orientierte Leiter Dr. Paul Reiß verfolgte die Linie des Regimes, das neben der Herkunft und der politischen Gesinnung zuerst nach der Arbeits- und Wehrtüchtigkeit von Menschen fragte und nicht nur Kranken sowie Behinderten das Recht auf Leben absprach. Auch Dr. Reiß meldete nach Berlin, er habe in seiner Anstalt zwei Gruppen untergebracht: auf der einen Seite „Abgebaute, Stumpfe, Unheilbare, Unreine, Zerreißer und kriminielle Minderwertige“, auf der anderen Seite „wertvollere Zivilkranke“. Man ahnt, zu welcher Gruppe er Anna Stahl zählte. Klar votierte Reiß für eine Bevorzugung der zweiten Gruppe, die Mitglieder der ersten könnten beispielsweise „auf Stroh gelegt werden“. Eifrig erklärte er, das sei „keine Härte, die Kranken empfinden dieses nicht“ und man hätte so auch „Wäsche gespart“. Glücklicherweise seien sogar noch Strohsäcke vorhanden und tags könne man diese aufeinanderschlichten, um den „Schlafraum als Tagesaufenthaltsraum“ zu nutzen. Eine sachliche Beschreibung der menschenunwürdigen Unterbringung, die bald schon durch unzureichende Nahrungsmittelversorgung ergänzt wurde.
Eine Familie, die für Anna Stahl eintrat, tritt in den Unterlagen nicht in Erscheinung. Die Eltern waren bereits tot. Nur ein Brief von Anna Stahl an einen Bruder Josef (und seine Frau) ist überliefert – jedoch ohne eine Antwort. Ob dies daran lag, dass er mit ihr korrespondieren wollte oder aber eine Antwort vorhanden war, aber nicht in die erwünschte Narration der Krankenakte passte oder die Antwort (und mögliche weitere Korrespondenz) schlicht verlustig ist, bleibt offen. Im undatierten Brief bat Anna Stahl jedenfalls darum, sie recht bald aus der Heil- und Pflegeanstalt abzuholen, denn sie wurde „eingefangen“. Aufgrund eines fehlenden Familienbogens und der Angaben in Meldekarte und Krankenakte ist mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, dass Anna Stahl weder verheiratet war noch Kinder hatte. So war sie wohl mit ihrer Beschwerde gegen die Unterbringung und den Wunsch nach Freiheit auf sich gestellt, bat „den Arzt bei jeder Visite inständigst, sie doch nach Hause gehen zu lassen“ (3. Februar 1939) und wurde darüber womöglich immer unruhiger und benutzte angeblich „jede Gelegenheit zu flüchten“ (16. Mai 1940).
In der zweiten Jahreshälfte 1940 fiel die Entscheidung, Anna Stahl im Rahmen der Mordaktion T4 umzubringen. Sie wurde für den zweiten „Sammeltransport in eine unbekannte Reichsanstalt“ – so der Eintrag in den Grundbüchern zum ersten dieser Transporte – von Karthaus-Prüll am 19. November 1940 vorgesehen. Mit ihr wurden 128 andere Menschen abgeholt, 17 Männer und 111 Frauen. Der Hinweis auf den „Krankentransport“ lässt vermuten, dass sie in einen der berüchtigten roten oder grauen Busse verladen wurde. Ahnte sie, was kommen würde? Hatte sie Angst? Freute sie sich, die Anstalt zu verlassen? Das muss offen bleiben.
Ob sie direkt nach Hartheim gebracht wurde oder zuvor, wie es die Meldekarte mit dem vorsichtigen „angeblich“ nahelegt, nach Niedernhart, ist nicht klar. Wenn sie direkt nach Hartheim kam, wurde sie wohl noch am selben Tag ermordet, denn in Hartheim gab es keine Übernachtungsmöglichkeiten für viele Personen. Die Ankommenden wurden sofort mit Kohlenmonoxid vergast. Womöglich aber wurde sie tatsächlich erst nach Niedernhart gebracht. Dort hatte der Leiter dieser Anstalt, Dr. Rudolf Lonauer, der ebenfalls Hartheim vorstand, die Möglichkeit, Ankömmlinge kurzzeitig aufzunehmen. Aus Täter:innenaussagen ist aber bekannt, dass auch diese Aufenthalte nur wenige Tage dauerten. Die Meldekarte gibt als Todesdatum den 13. Dezember 1940 an. Dieses Datum ist falsch.
Die Fälschung von offiziellen Todesdaten und -ursachen – wobei letztere bei Anna Stahl unbekannt ist – hatte System. So sollte verschleiert werden, dass die Patient:innen eben nicht eines natürlichen Todes starben, sondern kaltblütig massenhaft ermordet wurden.
Am 3. August 1941 predigte Bischof Clemens August Graf von Galen in Münster gegen den Krankenmord, der zwar offiziell nicht existierte, aber gerüchteweise weithin bekannt war. Mit den Worten: „Dann wehe uns allen, wenn wir alt und schwach werden … Dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! … Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen, dass das bei Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere ‚Unproduktive‘ auszudehnen ist … Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher!“, verdeutlichte er, dass die Opfer der Euthanasie Menschen wie du und ich waren und sind.
Für Anna Stahl kam dieser Protest zu spät.
Tatsächlich kam das organisierte Mordprogramm ins Stocken, ging aber dezentral in der sogenannten „wilden Euthanasie“ beispielsweise auch in Karthaus-Prüll weiter. Es brauchte noch weitere fast vier Jahre, bis das Unrechtsregime abgeschafft wurde und seine vielen Helfer:innen ihrer Aufgaben enthoben wurden.
Noch viel länger dauerte es, bis Menschen wie Anna Stahl – Opfer der Euthanasie – ins öffentliche Gedenken zurückkehrten. Selbst heute wird Erinnerung teilweise immer noch oder schon wieder verweigert. Von Rechten, die das NS-Regime zu ihrem Vorbild erklärt haben. Von „ganz normalen“ Menschen, die – oft nur hintergründig – überlegen, ob eigentlich jedes Leben lebenswert sei. Von manchen Angehörigen, die sich vor diesem Teil ihrer Familiengeschichte fürchten. Von den vielen Schweigenden. Wann immer also ein Stolperstein für einen konkreten Menschen verlegt wird, der dem Krankenmord zum Opfer fiel, ist dieser Stolperstein auch eine Erinnerung an viele Andere, Ungenannte und Unbekannte.
Quellen und Literatur:
– Cording, Clemens: Die Regensburger Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll im ‚Dritten Reich‘. Würzburg / Boston 2000.
– Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. (Hrsg.): Gedenkort T4: Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll. Online: https://www.gedenkort-t4.eu/de/historische-orte/q7wwq-heil-und-pflegeanstalt-karthaus-pruell-bezirksklinikum-regensburg
– Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. (Hrsg.): Gedenkort T4: Aktion T4. Online: https://www.gedenkort-t4.eu/de/wissen/aktion-t4
– Korrespondenz mit Dr. Peter Eigelsberger (Gedenkstätte Hartheim bei Linz)
– Korrespondenz mit Günther Handel (Stadtarchiv Regensburg)
– Korrespondenz mit Prof. Clemens Cording (Historiker)
– Korrespondenz mit Ulrich Fritsch (Stolpersteingruppe Regensburg)
– Krankenakte von Anna Stahl. Bundesarchiv Berlin, Signatur R179/21489
– Meldekarte von Anna Stahl. Stadtarchiv Regensburg