Arnold Frank
Arnold Frank wurde am 31. August 1901 in Duisburg geboren. Seine Eltern waren Gertrud Frank, geb. Schmitz und Adolf Frank, wohnhaft in Borken/Westfalen. Sein Vater war langjähriger Stadtbeamter in Duisburg.
Der ledige, kath. Hoteldiener/Schlosser hielt sich seit Ende der 20er Jahre in Bayern auf, zuerst in Passau, dann in Regensburg. Nachdem Arnold Frank immer zur Untermiete wohnte, ist sein genaues Zuzugsdatum in Regensburg unklar.
Es gibt eine Aussage des Vaters, nachdem der Sohn dorthin ziehen solle, wo er schon früher (ab 1928) gewohnt habe. Er hatte als junger Mann ein sehr bewegtes Leben und war mehrmals mit dem Gesetz in Berührung gekommen. Der Vater wollte nicht, dass der Sohn mit seinem unsteten Vorleben wieder nach Hause kommt und so möglicherweise seinen Ruf in Duisburg beschädigen würde.
Arnold Frank wohnte in Regensburg zuerst an verschiedenen Adressen und dann ab dem 8. März 1938 bei Maria Schauer in der Keplerstraße 2. Frau Schauer betreibt hier ein Kolonialwarengeschäft. Am 4. Mai 1938 wird Arnold Frank von der Polizei verhaftet. Als Haftgrund wird „Gewerbeübertretung“ und auch wiederholter „Betrug“ aufgeführt.
Trotz flehentlicher Bitte in einem Brief an den Oberstaatsanwalt, den er am 13. Mai in der Untersuchungshaft schreibt, kommt er bis zu seiner Verhandlung am 3. November 1938 nicht frei. Arnold Frank bittet um Freilassung bis zu seiner Verhandlung und fleht: „Ich kann nicht glauben, dass es Wille des hohen Gerichts ist, ein Menschenleben gänzlich zu vernichten, sondern durch Hilfe der Behörde mich als gestrauchelter wieder der Volksgemeinschaft durch ein äußerst intensives Arbeiten zu zuführen. Hoffend, dass der Herr Oberstaatsanwalt meine Karte erhält und auch einen öfter Gestrauchelten wieder auf die Beine hilft. Zeichnet ergebenst Arnold Frank, hier, Untersuchungshaft“
Das Flehen bleibt unerhört. Der Staatsanwalt schildert in der Anklageschrift, dass sich Frank seinen Lebensunterhalt mit Hausierhandel mit Büroartikel verdient. Sein Markt- und Messeschein wird ihm nach zwei Monaten wieder entzogen. Frank kaufte Seife und sonstige Kurzwaren in dem jüdischen Geschäft „Zur billigen Quelle“ am Neupfarrplatz, obwohl zu dieser Zeit bereits Geschäftsverbindungen mit jüdischen Geschäften schon verboten waren.
Nach der Staatsanwaltschaft hat Frank auch mehrfach Notlagen „vorgetäuscht“, um sich so finanzielle Hilfen zu „erschleichen“. So wurde er von einer Hauptschullehrerin und vom Karmeliterkloster unterstützt durch Geldübergaben bzw. Büroartikel zum Weiterverkauf.
Festgenommen wurde er schließlich, weil vermutet wurde, dass Frank unehrliche Machenschaften betreibt. Am Ende der Verhandlung wurde er zu einer Gesamtzuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt. Am 24. November 1938 wurde er ins Zuchthaus Straubing überstellt. Im Mai 1940 war diese Strafzeit abgelaufen. Anfang Juli wurde er wieder inhaftiert und blieb vom 8.7. bis 18.7.1940 im Regensburger Gefängnis. Direkt im Anschluss kam er am 19.7.1940 ins KZ Dachau. Er erhält die Häftlingsnummer 13911/23193.
Am 7.9.1940 wird er ins KZ Sachenhausen überstellt. Frank ist geführt in einer Transportliste des KZ Sachsenhausen nach der er am 30.9.40 in das KZ Neuengamme überführt wurde.
Am 22.1.1941 wird er von Neuengamme nach Dachau zurückgebracht. Arnold Frank gehörte offiziell in die Gruppe der P.S.V. (polizeiliche Sicherungsverwahrung).
Diese Gefangenen (diese besondere Opfer-Gruppe) wurden später auf Befehl von Himmler in die Konzentrationslager überstellt, um dort schwerste Zwangsarbeit zu leisten. Tausende von Häftlingen überlebten die KZ-Haft nicht. Sie wurden also als besondere Häftlinge eingestuft und entsprechend schlecht behandelt.
Am 8. Februar 1941 um 9.45 Uhr verstirbt Arnold Frank angeblich an „Versagen von Herz und Kreislauf“.
Bei Kick wird Arnold Frank „im Widerstand“ geführt. Er hat sich nicht an die Regel „keine Geschäftsverbindungen zu jüdischen Mitbürgern“ gehalten.
Hatte ein „bewegtes Leben“ und fiel in die Kategorie der „Vorbeugehäftlinge“.
„Die Haft schloss sich an die Entlassung aus einem Gefängnis an, obwohl die zu verbüßende Haftzeit abgeleistet worden war. Ein erster Vorbeugehafterlass gegen sog. „Berufsverbrecher“ erging schon im November 1933. Eine reichsweit einheitliche Regelung der „politischen Vorbeugehaft“ gab es ab Dezember 1937.“
„Unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung gingen die Nationalsozialisten bereits früh scharf gegen Personen vor, die nachweislich mehrfach gegen Gesetze verstoßen hatten oder denen sie eine kriminelle Lebensweise unterstellten. Eine Rückkehr in die Gesellschaft war für diese Menschen nicht vorgesehen. Stattdessen sollten sie vorbeugend eingesperrt und auch über verbüßte Gefängnisstrafen hinaus inhaftiert werden. Die Schwere der Straftat war dabei nicht entscheidend. Oftmals reichte schon der Verdacht oder ein Gerücht aus, um inhaftiert zu werden.“ [Quelle: Arolsen Archives: Häftlingskategorien und ihre Abkürzungen]
Sollten diese Häftlinge eher vernichtet werden?
Diese NS-Opfergruppe ist erst seit 2020, also 75 Jahre nach Kriegsende, offiziell als solche anerkannt! Der Stolperstein für Arnold Frank ist der erste dieser Art in Regensburg.